Ralf Brienen
Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik

RB Event Veranstaltungsservice
Dr. Schravenstraße 3
47574 Goch

Telefon: 02823 – 2526
Telefax: 02823 – 8790926
E-Mail: info@rb-event.de

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 289417347

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Quelle: Impressum-Vorlage von www.juraforum.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen RB-Event Veranstaltungsservice

  1. Allgemeines
    • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsservices RB-Event gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Mietern. Nur schriftlich bestätigte Abmachungen sind gültig.
    • Wird eine Auftragsbestätigung erteilt, gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.
    • Der Vermieter verpflichtet sich dazu, die bestellten Mietobjekte/das bestellte Mietobjekt mittlerer Güte zu liefern. Er ist berechtigt, ein Mietobjekt durch ein in seiner Funktion oder Qualität gleichwertiges Produkt zu ersetzen und zu liefern, falls er nicht in der Lage ist die bestellte Ware zu offerieren.
    • Generell gelten alle Angaben zu den Mietgegenständen unverbindlich, soweit einzelne Angaben nicht schriftlich durch den Vermieter bestätigt worden sind.
    • Erstkunden haben dem Vermieter einen gültigen Personalausweis vorzulegen.

 

  1. Mietvertragsbedingungen
    • Falls nicht anders in Vertrag zwischen Mieter und Vermieter angegeben – bleiben die Mietobjekte im Besitz des RB-Event Veranstaltungsservices. Die Firmenlogos auf den Mietgegenständen dürfen nicht verdeckt oder unkenntlich gemacht werden, dazu zählt das Abkleben, Besprühen und Beschriften durch Plakate o.Ä. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
    • Der Vermieter ist dazu berechtigt vor oder bei der Übergabe des Mietobjektes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters ab und richtet sich nach der Mietzeit des Objektes. Der Vermieter verpflichtet sich dazu nach Ende des Mietverhältnisses, die zu Sicherungszwecken geforderte Kaution baldmöglichst zurückzuerstatten.
    • Bei Nichtabholung, oder Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt zum wiederholten Mal, des bestellten Mietobjektes ist der volle Mietpreis fällig. Anderweitig wird vom Mieter erwartet die bestellte Ware zu stornieren.
    • Grundsätzlich werden alle Getränke auf Kommission gestellt und nach Verbrauch abgerechnet. Der Mindestverbrauch liegt bei 50% der Lieferung, sollte sich dies nicht ergeben, werden Kommissionierungsgebühren in Höhe von 5% der Rücklieferung angerechnet.
    • Für alle Lieferungen gelten die rechtlichen und technischen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt insbesondere für Lieferungen in das Ausland. Das Unternehmen RB-Event Veranstaltungsservice übernimmt keine Gewähr, dass die Mietobjekte den Vorschiften des Empfängerlandes entspricht.
    • Die AGB der Firma RB-Event Veranstaltungsservice können jederzeit und in aktueller Form eingesehen werden.

 

  1. Beginn des Mietverhältnisses
    • Soweit nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis mit Erhalt der Auftragsbestätigung beziehungsweise mit der Unterzeichnung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis setzt spätestens bei der Übergabe des Mietobjektes ein.

 

 

 

 

 

  1. Mietzeiten, Mietpreise & Zahlungsbedingungen
    • Die Mietdauer der Mietobjekte der Firma RB-Event Veranstaltungsservice beträgt mindestens einen Tag.
    • Die vereinbarte und im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, bei unberechtigter und eigenmächtiger Verlängerung der Mietdauer wird der entstandene Schaden für den Vermieter, ( durch beispielsweise Zumietung für eine andere Veranstaltung) wird der Betrag des Mietpreises, für das Mietobjekt, in voller Höhe zusätzlich berechnet.
    • Mietzeitraumverlängerungen müssen zeitig in schriftlicher Form mit dem Vermieter festgelegt werden.
    • Die Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, dem Vermieter zurück zu geben.
    • Die geltenden Mietpreise kommen durch die jeweilige und aktuelle Preisliste zustande.
    • Die Preise der Mietobjekte beinhalten nicht die Kosten für den Transport, der Aufstellung, der Montage und Demontage, der Reinigung oder sonstiger Dienstleistungen. Auf Wunsch des Mieters, müssen diese zusätzlich angerechnet werden.
    • Generell ist die Mietgebühr Bar oder in Vorkasse per Überweisung auf das Konto des Veranstaltungsservice RB-Event zu zahlen. Die Überweisung sollte zügig veranlasst werden, sodass der Vermieter, mittels Zahlungsbestätigung, diese vor der Auslieferung der Mietobjekte überprüfen kann. Ohne erfolgte Zahlung hat der Mieter keinen Anspruch oder Recht auf die Auslieferung der bestellten Waren.
    • Eine Forderung der im Mietvertrag angegebenen Summe durch dritte wird ausgeschlossen, Zahlungen sind immer direkt an den Veranstaltungsservice RB-Event zu richten.
    • Kommt es seitens des Mieters zu einem Zahlungsverzug, (i.d.R. 14 Tage nach Rechnungsstellung) welcher auch nach erhaltener Zahlungserinnerung nicht beglichen wird, muss er mit einem Mahnschreiben und den darin enthaltenen Mahngebühren rechnen.

 

  1. Kündigung des Mietvertrages
    • Der Mieter hat die Möglichkeit den Mietvertrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung aber vor Übernahme der Mietobjekte zu kündigen. Geschieht dies jedoch kurzfristig, ( weniger als 5 Tage vor Mietbeginn) verpflichtet sich der Mieter dazu eine Anstandssumme in Höhe von 30% des Nettomietpreises zu zahlen.
    • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und ist mündlich erteilt unwirksam. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringen Schaden seitens des Vermieters nachzuweisen.
    • Dem Unternehmen RB-Event Veranstaltungsservice steht ein Recht auf eigenmächtiger Kündigung des Mietvertrages zu, wenn
      • Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden.
      • der Mieter gemäß §§ 29 ff. Konkursordnung seine Zahlung einstellt.
      • der Mieter nicht nur laut § 320 Absatz 2 BGB geringfügigen Verbindlichkeiten im Verzug ist.
      • der Mieter das Mietobjekt trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder anderweitiger vertragswidriger Weise benutzt.
      • der Mieter den Mietgegenstand unerlaubt Dritten überlässt.

 

 

 

  1. Rücktritt vom Mietvertrag
    • Tritt der Mieter kurzfristig (7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses) vom Vertrag zurück, muss dieser eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Nettomietpreises zahlen.
    • Der Vermieter ist dazu berechtigt, im Einzelfall, auch Kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters oder sonstige Umstände bekannt werden, die den Vermieter annehmen lassen müssen, dass der Mietvertrag seitens des Mieters nicht ordnungsgemäß eingehalten werden kann (Vorstrafen, laufende Verfahren o.Ä.). Gegenüber dem Vermieter wird ein Schadensersatzanspruch hiermit betont ausgeschlossen.

 

  1. Mitteilungspflicht
    • Da es sich bei den ausgeschriebenen Posten um Vermietmaterial handelt, können diese Gebrauchsspuren aufweisen.
    • Der Mieter hat die Möglichkeit die Funktionstüchtigkeit und den allgemeinen Zustand der Geräte und Objekte, sowie deren Zubehör, bei der Übergabe zu überprüfen. Macht der Mieter von diesem Recht keinen Gebrauch, erkennt er die Ordnungsmäßigkeit der durch den Veranstaltungsservice RB-Event bereitgestellten Mietgegenstände ausdrücklich an.
    • Mängel und Vollständigkeit sind vom dem Mieter sofort zu überprüfen und gegebenenfalls zu anzuzeigen, damit der Vermieter die Möglichkeit hat die Beanstandungen nachzubessern. Dem Mieter ist für die Beanstandung und Mängelaufweisung eine Frist von 48 Stunden gesetzt, spätere Beanstandungen, besonders nach der Veranstaltung können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine selbstständige Kürzung des Rechnungsbetrages seitens des Mieters, aufgrund von Schäden, die nicht innerhalb der Frist aufgezeigt wurden, ist nicht zulässig.
    • Der Mieter verpflichtet sich dazu, alle Schäden, welche während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietobjekten sofort dem Vermieter zu melden. Ebenfalls verpflichtet sich der Mieter bei Diebstahl oder Verlust von Mietgegenständen, den Schaden polizeilich zur Anzeige zu bringen.

 

  1. Sorgfaltspflichten
    • Die Mietung von Objekten der Firma RB-Event Veranstaltungsservice obliegt der Pflicht sorgsam und pfleglich behandelt zu werden.
    • Im Falle einer Beschädigung oder dem Verlust eines Mietgegenstandes, insbesondere durch Dritte, haftet der Mieter im vollen Umfang und muss unverzüglich den Vermieter informieren. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers.
    • Bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume, muss der Mieter für einen entsprechenden Schutz (gegen Regen, Sturmwind o.Ä.)der Mietobjekte sorgen. Dies gilt besonders für Musikanlagen, Lichtanlagen, Stromverteilern etc.
    • Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so hat er diese auf eigene Kosten zu ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Haftung
    • Die Haftung für Mietgegenstände beginnt mit dem Verlassen des Lagers und endet mit der Wiederkehr aller ausgegebenen Mietobjekte im Lager.
    • Der Mieter verpflichtet sich für eine Bewachung des Mietgutes während der gesamten Mietzeit zu sorgen.
    • Eine Haftung des Vermieters für Personen- oder Sachschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben, ist ausgeschlossen.
    • Der Mieter haftet für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten vollumfänglich.
    • Jede eigenmächtig veranlasste Änderung an den Geräten durch den Mieter oder Dritter ist untersagt. Dem Mieter werden dafür entsprechende Wiederherstellungskosten, in den Originalzustand, in Rechnung gestellt.

 

  1. Rückgabe des Mietgegenstandes
    • Der Mieter ist dazu verpflichtet alle erhaltenen Mietgegenstände bei Ablauf der Mietdauer mangelfrei und gereinigt zurückzugeben. Ist das Mietgut verschmutzt ist der Vermieter dazu berechtigt, dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
    • Bei nicht oder defekt retournierten Mietobjekten werden die Wiederherstellungskosten, dem Mieter in Rechnung gestellt.
  2. Sonstiges
    • Ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein, überträgt sich das nicht auf die übrigen
    • Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von dem Veranstaltungsservice RB-Event schriftlich erteilt wurden.
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand für jegliche sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz des Veranstaltungsservices RB-Event.

 

 

 

RB-Event Veranstaltungsservice | Inhaber: Ralf Brienen | Dr.-Schravenstraße 3 | 47574 Goch

Stand: 01/19 | Verfasst von: Monique Röder / Assistant Event Manager bei RB-Event